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AGB


Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
Herausgegeben vom IHA-Hotelverband Deutschland


1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Reservierung des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

3. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

4. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Der Gast ist dann verpflichtet, pauschal 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, daß kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

5. Erfüllungs- und Zahlungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels. Der vollständige Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auf Wunsch zugesandt.

6. Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

7. Das Unternehmen nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.



Reservierungen in Hardy´s Restaurant


1. Reservierungen und Stornierungen
Da unser Restaurant nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen aufweist und die von uns angebotenen Speisen stets frisch und aufwändig zubereitet werden, können wir bei der Vergabe und Reservierung der vorhandenen Plätze keine große Flexibilität anbieten. Insbesondere sind wir im Fall von größeren Reservierungen regelmäßig gezwungen, andere Gäste abzuweisen. Der Schaden, der uns durch eine Nichteinhaltung oder unangemessen kurzfristige Absage von Reservierungen entsteht, ist vor diesem Hintergrund erheblich. Wir bitten deshalb um Verständnis dafür, dass wir uns vorbehalten, diesen Schaden gegebenenfalls nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen geltend zu machen. Bitte verstehen Sie auch, dass wir in so einem Fall Sie nicht nochmal extra benachrichtigen.

1.1 Wir behalten uns vor, eine Reservierung in unserem Restaurant bei einer Gruppengröße ab 5 Personen (insbesondere am Wochenende oder an anderen stark frequentierten Tagen) nur gegen Hinterlegung einer Kreditkarteninformation vorzunehmen. Wir sind berechtigt, die jeweilige Kreditkarte mit dem Bewirtungspreis (soweit dieser nicht unmittelbar im Anschluss an die Bewirtung in unserem Restaurant beglichen wird) sowie einer (nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen) gegebenenfalls geschuldeten Entschädigung zu belasten. Dies gilt auch für den Bewirtungspreis oder Entschädigungen aus Folgegeschäften (vgl. Ziffer 1.).

1.2 Reservierungen sind hinsichtlich der reservierten Zeit und der Anzahl der reservierten Plätze (d. h. der angekündigten Gäste) verbindlich. Sie können Ihre Reservierung jedoch bis spätestens 24 Stunden vor der reservierten Zeit ganz oder teilweise (d. h. hinsichtlich einzelner Plätze/Gäste) stornieren, ohne dass Ihnen dadurch Kosten entstehen. Das Gleiche (kostenfreie Stornierung nur bis spätestens 24 Stunden vor der reservierten Zeit) gilt – unabhängig von der Personenzahl – bei Reservierungen für von uns angebotene (und jeweils ausdrücklich so bezeichnete) “Special Events” (beispielsweise Valentinstag, Silvester oder exklusive Veranstaltungen).

1.3 Erfolgt eine Stornierung nicht spätestens zu dem in Ziffer 1.2 genannten Zeitpunkt, sind wir berechtigt, für jeden nicht in Anspruch genommenen bzw. stornierten Platz eine pauschale Entschädigung von EUR 35,00 zu berechnen. Das Gleiche gilt, soweit die reservierten Plätze zu der vereinbarten Zeit nicht in Anspruch genommen werden, d. h. die Gäste nicht oder nicht in der angekündigten Anzahl erscheinen.

1.4 Sofern Sie die verspätete Stornierung bzw. die Nichtinanspruchnahme der reservierten Plätze nicht zu vertreten haben, sind wir zur Geltendmachung einer Entschädigung nicht berechtigt. Zudem bleibt Ihnen stets der Nachweis unbenommen, dass uns infolge der verspäteten Stornierung oder des Nichterscheinens kein Schaden entstanden ist oder dass dieser wesentlich niedriger ist als die Entschädigung gemäß Ziffer 1.3.

1.5 Soweit die reservierten Plätze nicht spätestens 20 Minuten nach der reservierten Zeit in Anspruch genommen werden (d. h. die insoweit angekündigten Gäste nicht erscheinen), sind wir berechtigt, die Plätze anderweitig zu vergeben. Ziffer 1.3 und 1.4 gelten auch in diesem Fall. Einkünfte, die wir durch die anderweitige Vergabe der Plätze erzielen, müssen und werden wir uns in diesem Fall jedoch auf die Entschädigung gemäß Ziffer 1.3 anrechnen lassen.

1.6 Die Regelungen in Ziffer 1.5 finden auch Anwendung, wenn die Gäste zwar erscheinen, die reservierten Plätze aber dennoch nicht in Anspruch nehmen, sondern unser Restaurant wieder verlassen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass mehr Personen erscheinen als in der Reservierung angekündigt und es uns nicht möglich ist, weitere Plätze bereitzustellen. Wir bitten hierfür um Verständnis, da wir aufgrund unseres Raumkonzeptes sowie bestehender öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen an eine bestimmte Raumaufteilung sowie eine maximale Anzahl von Gästen gebunden sind.

1.7 Stornierungen können nur per Telefon an die Nummer 04651 8580 vorgenommen werden.
 
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